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11.06.2024
Welche Rechte haben junge Menschen in und nach der Jugendhilfe?

Zwei Mitglieder der Regionalgruppe NRW des Careleaver e.V. haben in einem 10-seitigen Flyer zusammengetragen, welche Rechte für junge Menschen in der Jugendhilfe besonders relevant sind und wie sie diese Rechte einfordern können.

In leicht verständlicher Sprache erklärt der Flyer kurz und knapp, auf welche Rechte sich junge Menschen in und nach der Jugendhilfe beziehen können.

› Hier geht´s zum Flyer (Stand April 2024)


25.04.2024
Einladung zum Familienforum mit Pflegefamilien am 13. Juni 2024 um 16:00 Uhr

Am Donnerstag, dem 13.06.2024 veranstalten der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. in Kooperation mit dem Berliner Beirat für Familienfragen ein Familienforum Pflegefamilien. Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein ehrenamtliches, überparteiliches Gremium von Aktiven in der Familienarbeit und möchte in Erfahrung bringen, wie Familien besser unterstützt werden können. Denn Familien wissen selbst am besten was sie brauchen, um ihren Familienalltag in der Großstadt zu organisieren:

Welche Hilfen benötigen Pflegefamilien?

Welche Probleme gibt es?

Was wünschen sich Pflegeeltern und was brauchen Pflegekinder?

Der Austausch erfolgt auf Augenhöhe. Die Teilnehmenden nennen ihre Themen und Ideen und diskutieren sie gemeinsam. Die Anregungen der Pflegefamilien werden dokumentiert und an Politik, Verwaltung und Verbände weitergegeben. Sie fließen zudem in den Berliner Familienbericht 2025 ein. Ein Schwerpunkt des Familienberichtes wird die Betrachtung von Familien sein, die aufgrund ihrer jeweiligen individuellen Situation besondere Herausforderungen meistern müssen und mit denen spezielle Bedarfe verknüpft sind. Dazu gehören auch Pflegeeltern.

Das Familienforum findet statt am

Donnerstag, dem 13.06.2024 um 16:00 Uhr beim
Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V., Stresemannstr. 78, 10963 Berlin


Anmeldung

Pflegeeltern, die teilnehmen möchten, werden gebeten, sich per E-Mail bis zum 15.05.2024 verbindlich anzumelden:

info@arbeitskreis-pflegekinder.de


11.01.2024
Erhöhung der Lebensunterhalts- und Erziehungs-Pauschalen in 2024?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in der Beantwortung einer Abgeordnetenhaus-Anfrage Ende Dezember 2023 mitgeteilt, dass im Rahmen des seit dem 01.09.2023 laufenden Projektes zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe Möglichkeiten zur Erhöhung der Pauschalbeträge vorgesehen werden:

„Nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2024/2025 vom 15.12.2023 werden derzeit Modelle erarbeitet, um die in Kapitel 2729, Titel 97101 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 2 Mio. € in 2024 und 6 Mio. € in 2025 effektiv und zielgerichtet einzusetzen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende 2024 Erhöhungen der Pauschalen wirksam werden. Weitere Erhöhungen können dann 2025 folgen. Mit diesen Erhöhungen kommt das Vorhaben, Pflegeeltern finanziell stärker zu unterstützen, deutlich zum Ausdruck und behält während der gesamten Legislaturperiode seine Gültigkeit.“

› Antwort der Senatsverwaltung BJF vom 27.12.2023 auf die Anfrage „Mehr Geld für Pflegeeltern und ihre Pflegekinder – Ab 1. Januar 2024, vielleicht etwas später oder wie all die Jahre zuvor überhaupt nicht?“ des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD)


10.01.2024
Erhöhung der monatlichen Erstattungspauschalen für Beiträge zur Alterssicherung und Unfallversicherung für Pflegepersonen in Berlin

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 03.01.2024 in einem Schreiben den Berliner Bezirken mitgeteilt, dass die Erstattungsbeträge für die Alterssicherung und die Unfallversicherung rückwirkend zum 1.1.2023 angehoben werden:

„Gemäß § 39 Abs.4 S. 2 SGB VIII sind an Pflegepersonen monatlich Pauschalen zur Alterssicherung und Unfallversicherung zu zahlen. Die durch Pflegepersonen zu zahlenden freiwilligen Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung wurden angehoben.

Der gesetzliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung wurde bereits zum 01. Januar 2023 auf 96,72 Euro angehoben. Gemäß § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VI II soll die hälftige Erstattung von nachgewiesenen Beiträgen erfolgen. Aus diesem Grund muss die Pauschale zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII von zurzeit monatlich 40,- Euro auf nunmehr 48,36 Euro pro Monat für ein Pflegeelternteil je Pflegekind ansteigen. Die empfangsberechtigten Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Erstattung der Differenz rückwirkend zum 01. Januar 2023.

Für die Beiträge zur Unfallversicherung sind ebenfalls höhere Pauschalen auszuzahlen. Den Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., kurz Deutscher Verein, folgend, wird für das Jahr 2023 eine jährliche Pauschale von 182,53 Euro pro Pflegeelternteil und für das Jahr 2024 eine jährliche Pauschale in Höhe von 191,07 Euro veranschlagt.

Auch hier sollte die Differenz zur bisher gewährten Pauschale (monatlich 6,60 € pro Pflegeelternteil) rückwirkend zum 01. Januar 2023 ausgezahlt werden.“


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