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Archiv Aktuelles 2021


06.12.2021
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 2/2021 ist neu erschienen

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 1/2021

Themen zur Vollzeitpflege

  • Welche Auswirkungen hat die COVID-19-Pandemie auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern?
  • Studie zur Pflegekinderhilfe in Berlin
  • Konzepte zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt in der Pflegekinderhilfe
  • Pflegefamilien in der Corona Zeit
  • Themen-Reihe Häufige Fragen in der Pflegekinderhilfe: Kann ich als Alleinerziehende*r Pflegekinder aufnehmen?
  • Forderung nach sieben Standards für das Leaving Care in der Pflegekinderhilfe
  • Zusammenarbeit mit leiblichen Kindern in Pflegefamilien
  • „Familienzeit“ – Ein Vorbereitungsangebot für zukünftige Pflegeeltern, die bereits eigene Kinder haben
  • Präsenz oder Digital? Auf und Ab im Fortbildungszentrum
  • Pflegeelterngruppen Online und in Präsenz
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2022
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2021 als PDF-Dokument

Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im ››› Service-Bereich.


30.11.2021
Careleaver-Projekt: Ergebnisse, Materialien und Empfehlungen

Von Dezember 2018 bis November 2021 führte die Familien für Kinder gGmbH ein durch Aktion Mensch gefördertes Projekt durch, das sich mit der Situation von Careleaver*innen aus Pflegefamilien beschäftigte. Zum Projekt-Abschluss haben wir auf der Projektseite umfangreiche Materialien zusammengestellt:

› www.familien-fuer-kinder.de/projekte/care-leaving/


19.11.2021
Fortbildungsprogramm für Pflegeeltern und Adoptiveltern 2022 ist online

Die einzelnen Ausschreibungen mit Online-Anmeldeformular und das Jahresprogramm 2022 als PDF-Download finden Sie im Fortbildungszentrum:

› www.fortbildungszentrum-berlin.de


29.10.2021
Bundesweit 5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020
  • Kinder- und Jugendhilfe meldet rund 53.600 erzieherische Hilfen weniger als 2019
  • Besonders stark sank die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort
  • Hohe Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen durch Alleinerziehende

Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963.000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53.600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218.900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts:

› Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 29.10.2021


23.09.2021
Hilfen zur Erziehung 2020 in Berlin und Brandenburg: Weniger Fälle in der Region

Für 32.676 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17.668 in Brandenburg begann 2020 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 5,2 Prozent in Berlin und 4,1 Prozent in Brandenburg.

Mehr als 47.200 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 31.100; Brandenburg: 16.100) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 56.600 Hilfen (Berlin: 35.200; Brandenburg: 21.400) bestanden am Jahresende fort.

Knapp jede dritte erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung
Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Hilfearten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 36,0 Prozent; Brandenburg: 36,6 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 16,1 Prozent in Berlin und 15,0 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,2 Prozent und in Brandenburg in 14,4 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 7.700 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5.100 Fälle.

Mehr als 123.500 junge Menschen betroffen
Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80.400 junge Menschen in Berlin und über 43.100 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,3 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit einer ausländischen Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,4 Prozent).
Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Starke Inanspruchnahme durch Alleinerziehende
Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen (Berlin: 48,3 Prozent, Brandenburg: 45,2 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,6 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,5 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen
In Berlin lebten 43,1 Prozent und in Brandenburg 40,2 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg › Pressemitteilung vom 23.09.2021


22.09.2021
Reportage zur Kurzzeitpflege „Bei Anruf: Mama – Frau Baumann und die 100 Babys“

In der RBB-Sendereihe „Unser Leben“ wurde am 18.09.2021 eine Reportage zur Kurzzeitpflege gesendet.

Der Reporter und „Unser Leben“-Moderator Arndt Breitfeld hat die Kurzzeitpflegemutter Elke Baumann aus Marzahn-Hellersdorf ein dreiviertel Jahr mit der Kamera begleitet. Er ist dabei, wenn Elke Baumann wieder ein neues Baby aufnimmt, wenn potenzielle Dauerpflegeeltern zu Besuch kommen und das Kind zum ersten Mal in Augenschein nehmen, aber auch, wenn Elke Baumann das Kind am Ende wieder abgeben muss.

Ein beeindruckender Film über die Leistungen in der Kurzzeitpflege.

Der Dokumentarfilm (29 Min.) kann für ca. 1 Jahr noch online angesehen werden:

› www.rbb-online.de/unserleben/reportagen


21.09.2021
Vorbereitung von Pflegeeltern in Berlin jetzt wieder in Präsenz

Auch in Corona-Zeiten gilt: Berlin braucht neue Pflegefamilien

Seit August 2021 werden die Veranstaltungen der Familien für Kinder gGmbH zur Vorbereitung von Pflegeeltern und zur Information von Interessierten wieder im Präsenzformat unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln angeboten. Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH: „Alle Interessenten werden ermuntert ein Pflegekind aufzunehmen. Auch in Corona-Zeiten gilt: es werden jährlich für ca. 500 Pflegekinder neue Pflegefamilien benötigt.“

Wenn es notwendig sein sollte, werden wieder digitale Veranstaltungen angeboten. Familien für Kinder gGmbH hat hier bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Veranstaltungskonzeptionen wurden den Möglichkeiten eines virtuellen Meetings angepasst. Während der Informationsabende erhielten die Teilnehmer*innen die ersten wichtigen Informationen rund um ein Pflegeverhältnis in Form eines Vortrages. Fragen konnten über die Chatfunktion in die Veranstaltung eingebracht werden.

Im digitalen Vorbereitungsseminar für zukünftige Pflegeeltern wurde vielfältiger gearbeitet. Es gab einen regen Austausch im Plenum und die Teilnehmer*innen waren auch in Kleingruppen, um einen intensiveren Austausch untereinander zu ermöglichen. Manchen Menschen fiel es sogar leichter, sich in dieser Form, zu Hause am Bildschirm, zu äußern oder sich mit den Fachkräften und den anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Ob digital oder in Präsenz, die Vorbereitung für Pflegeeltern geht auf jeden Fall weiter.

Informationen und die Möglichkeit, sich zu den Veranstaltungen anzumelden, finden Interessenten unter www.pflegekinder-berlin.de.

Quelle: › Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 21.09.2021


30.08.2021
Berliner Pflegefamilientag: Coronabedingt auch in diesem Jahr nicht in Präsenz

Aufgrund der Corona-Krise kann – wie im letzten Jahr – auch in diesem Jahr der 20. Berliner Pflegefamilientag nicht in Präsenz gefeiert werden. Geplant war ein großes Theater-Event im Atze-Musiktheater im Bezirk Mitte.

Um auch in diesem Jahr die Tradition des Dankes an alle Berliner Pflegfamilien aufrechtzuerhalten und das Engagement der Pflegefamilien – ganz besonders in der Corona-Zeit – zu würdigen, hat das Jugendamt des Bezirks Berlin-Mitte in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Familien für Kinder gGmbH eine große Dankeschön-Gutscheinaktion auf die Beine gestellt.

Alle Berliner Pflegefamilien erhalten über ihren zuständigen Pflegekinderdienst Gutscheine. Sie können zwischen Angeboten aus Spiel, Sport und Kultur ein Familienticket auswählen: für das Naturkundemuseum, die Eisbären, das Kindermuseum Labyrinth, das Erika-Hess-Stadion oder das Atze Musiktheater. Die Familientickets (bis zu 2 Erwachsene und 3 Kinder) sind in der Regel ein Jahr gültig.

Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH: „Wir danken allen Berliner Pflegefamilien und wünschen ihnen tolle Erlebnisse bei den Events. Wir hoffen, dass die Corona-Krise im nächsten Jahr soweit überwunden sein wird, dass wir dann den Berliner Pflegefamilientag in gewohnter Weise feiern können.“

Weitere Informationen zum Pflegefamilientag: www.pflegefamilientag-berlin.de

Quelle: › Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 30.08.2021


18.08.2021
Infoabende für Careleaver: Wie läuft das mit dem Geld?

Der Careleaver e.V. und das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. laden zu zwei Online-Infoveranstaltungen ein: zu den Themen Kostenheranziehung, Steuererklärung, Notfallfonds und Stipendien.

Es gibt noch wenige freie Plätze!

Die Online-Veranstaltungen sind kostenlos und richten sich explizit an Careleaver und Carereceiver. Inhaltlich soll es am 24. und 25.08.2021 u.a. um folgende Fragen gehen:

  • Wie ist das jetzt mit der neuen 25%-Regelung bei der Kostenheranziehung?
  • Was kann ich tun, wenn mein Kostenbescheid falsch ist?
    Bekomme ich zu viel gezahltes Geld zurück?
  • Was ist eine Steuererklärung, und wie mache ich sie?
  • Wie kann ich mich (nach der Jugendhilfe) finanziell über Wasser halten während Schule, Ausbildung und Studium?

Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich bis zum 22.08.2021 anzumelden, finden Sie im Veranstaltungsflyer.


09.08.2021
Für ca. 100 Berliner Pflegekinder beginnt am 14. August 2021 die Schulzeit

Eine besondere Anforderung für viele Kinder mit zwei Familien

Am 14. August 2021 werden in Berlin 36.210 Erstklässler*innen eingeschult. Mit dabei sind auch ca. 100 Pflegekinder.

Der Schulstart ist für alle Kinder ein sehr besonderer und einschneidender Lebensmoment, verbunden mit einer ganz neuen Alltagsstruktur und vielen neuen Anforderungen. Für Pflegekinder stellt der Schulstart in mehrfacher Hinsicht eine besondere Herausforderung dar.

Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH: „Pflegekinder werden in diesem neuen Lebensabschnitt noch einmal viel bewusster mit dem konfrontiert, dass sie einen anderen familiären Hintergrund als ihre Mitschüler*innen haben und nicht selten eine Sonderstellung bei Lehrer*innen und Mitschüler*innen einnehmen. Häufig wird dies dann noch verstärkt, wenn die Kinder herausforderndes Verhalten aufweisen oder in ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung nicht auf dem gleichen Stand wie ihre Mitschüler*innen sind und eingeschränkt lernfähig und belastbar.“

Darüber hinaus stellt für viele Pflegekinder – aufgrund ihrer Lebensgeschichte – grundsätzlich jeder Wechsel, jeder Neustart eine besondere emotionale Belastung dar, die verbunden ist mit langanhaltendem Stress.

Da alle Pflegekinder schon mindestens einen großen Beziehungsverlust erfahren haben, der ihre Persönlichkeit und das Vertrauen in die soziale Umwelt geprägt hat, benötigen sie eine hohe Akzeptanz ihrer besonderen Familienkonstellation und der damit verbundenen vielschichtigen Herausforderungen, um neues Vertrauen aufbauen zu können.

Die meisten Pflegekinder freuen sich auf die Schulzeit und die weiteren Entwicklungsschritte. Die Lehrer*innen, Mitschüler*innen und Eltern können Pflegekinder unterstützen, indem sie die soziale Normalität der Pflegekinder in Zeiten der Patchworkfamilie sehen und zugleich – wenn nötig – besondere individuelle Unterstützung ohne Ausgrenzung bieten.

Wenn Schule das im Blick hat, gelingt auch Pflegekindern ein guter Einstieg in diese neue Lebensphase und den späteren Schulalltag.

Quelle: › Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 09.08.2021


21.07.2021
Bundesweit Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60.600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5.000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich - und zwar um jeweils 10 % - gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194.500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21.400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre
Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten
Die meisten der rund 60.600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 350 vom 21. Juli 2021

Weitere Informationen unter: › www.destatis.de


20.07.2021
In Berlin und Brandenburg mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26.546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18.471 Berliner und 8.075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre.

53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

686 Berliner Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1.254 Fällen in Berlin musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 19.07.2021 und Korrekturmeldung vom 20.07.2021:
› www.statistik-berlin-brandenburg.de/168-2021

Weitere Daten finden Sie unter › www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den Statistischen Berichten Kennziffer K V 10.


07.07.2021
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 1/2021 ist neu erschienen

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 1/2021

Themen zur Vollzeitpflege

  • Das KJSG: zentrale Neuregelungen für Kindertagespflege und Vollzeitpflege
  • Engagement bei der Suche nach neuen Pflegeeltern und Kindertagespflegepersonen der Senatorin Sandra Scheeres
  • Berliner Pflegefamilientag: Coronabedingt auch in diesem Jahr nicht in Präsenz
  • Corona: Und jetzt wird virtuell vorbereitet!
  • Neue Themen-Reihe Häufige Fragen in der Pflegekinderhilfe:
    Gibt es die Elternzeit und das Elterngeld auch für Pflegeeltern?
  • Zwei Themen finden zusammen: Fachtag „Careleaving und Beteiligung in der Pflegekinderhilfe“
  • Kooperationsbeziehungen zwischen Eltern und Pflegeeltern
  • Literaturhinweise
    „Der Elternratgeber zu KISS und KIDD. Von Schreibabys, Entwicklungsauffälligkeiten und Lernschwierigkeiten.“
    „O wie Olivia – Mit Zuversicht und Selbstvertrauen für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche“
    „Schlaumacherbuch“
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 1/2021 als PDF-Dokument

Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im › Servicebereich


25.06.2021
Impfmöglichkeiten für Eltern und Kinder (ab 12 Jahren)

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert in einem Schreiben vom 23.06.2021 über die baldigen Impfmöglichkeiten für Eltern und Kinder (ab 12 Jahren) auch in der Sommerpause. Dies ist aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung des Betriebs in Kitas und Schulen.

› Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23.06.2021


24.06.2021
Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45.400 Kinder in Obhut

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind im Vergleich zu 2019 die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4.100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1.100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2.100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 - im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor - abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind. 

Zwei Drittel (67 %) der Inobhutnahmen in 2020 erfolgten wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen.

Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).

Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet


Die Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung nimmt zu.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt. 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 295 vom 24.06.2021
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes zu finden:
› www.destatis.de


11.06.2021
Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Das KJSG ist in Kraft

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Das Gesetz wurde am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum Wesentlichen am 10. Juni 2021 in Kraft getreten.

Die Reform soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben.

Mehr Kontrolle für Heime

Der Bundestag hat dazu umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII - beschlossen. So werden Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Kinder in Pflegefamilien verbleiben auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft dort, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.

Kostenbeteiligung sinkt auf 25 Prozent

Junge Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, die Einkommen aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung haben, müssen sich künftig nur noch mit 25 Prozent an den Kosten beteiligen - bislang waren es 75 Prozent. Dabei bleibt ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sind gänzlich freigestellt.

Kooperation und Prävention

Alle beteiligten Stellen, also Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Familien- und Jugendgerichte sollen besser miteinander kooperieren. Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, erhalten beispielsweise eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung. Verbesserungen sind auch für die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien vorgesehen.

Unbürokratische Hilfe

In Notsituationen können sich die Betroffenen an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen entstehen. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien werden erweitert.

Inklusion als Leitgedanke

Die Reform bündelt staatliche Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 wird die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert.

Quelle: www.bundesrat.de (Stand 09.06.2021)


15.03.2021
Pflegekinder mit Behinderung – Wie finden Kinder mit besonderen Bedarfen ein gutes Zuhause in einer Pflegefamilie in Berlin?

Online-Dialogforum des Paritätischen Landesverbandes Berlin
am 26. April 2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Gemeinsam mit Expert*innen aus der Praxis der Jugend- und Behindertenhilfe, Gästen aus Verwaltung, Politik und Verbänden sowie Pflegekinderdiensten aus Berlin wird im Rahmen des Dialogforums per Zoom-Konferenz eine Standortbestimmung vorgenommen. Dabei sollen auch Bedarfe und Praxisbeispiele von Kindern und Eltern beleuchtet sowie die Frage diskutiert werden, wie Kinder mit besonderen Bedarfen, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, ein gutes Zuhause in einer Pflegefamilie finden und über die Volljährigkeit hinaus in ihrer Pflegefamilie verbleiben können.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen mit einem Link zur Anmeldung:

› www.paritaet-berlin.de


09.02.2021
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 2/2020

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 2/2020

Themen zur Vollzeitpflege

  • 30 Jahre KJHG in der Pflegekinderhilfe und Kindertagespflege
  • Stellungnahmen zum Entwurf des „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“
  • Dankeschön-Event „Jetzt gibt es Theater“ für Berliner Pflegefamilien
  • Vorstellung der bezirklichen Pflegekinderhilfe Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
  • 35 Jahre gesamtstädtische Beratungsstelle Pflegekinderhilfe
  • Die gesamtstädtische Beratungsstelle Vollzeitpflege ist selbstverständlich für Sie da – auch in Corona-Zeiten!
  • Erlebnisbericht einer Pflegefamilie zum ersten Corona-Lockdown
  • Post-Lockdown in der Pflegekinderhilfe oder nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown
  • Für geflüchtete Kinder bedeutet das Homeschooling eine besondere Belastung
  • Fortbildungsprogramm für Pflege- und Adoptiveltern 2021
  • Kooperationsbeziehungen zwischen Eltern und Pflegeeltern
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2021
  • Literaturhinweis: Viele Eltern für Mia
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2020 als PDF-Dokument

Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im › Servicebereich


 
Infohotline: 030 - 21 00 21 0

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Di., 13.08.2024, 18:00 Uhr

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