Erhöhung der monatlichen Erstattungspauschalen für Beiträge zur Alterssicherung und Unfallversicherung für Pflegepersonen in Berlin
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 03.01.2024 in einem Schreiben den Berliner Bezirken mitgeteilt, dass die Erstattungsbeträge für die Alterssicherung und die Unfallversicherung rückwirkend zum 1.1.2023 angehoben werden:
„Gemäß § 39 Abs.4 S. 2 SGB VIII sind an Pflegepersonen monatlich Pauschalen zur Alterssicherung und Unfallversicherung zu zahlen. Die durch Pflegepersonen zu zahlenden freiwilligen Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung wurden angehoben.
Der gesetzliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung wurde bereits zum 01. Januar 2023 auf 96,72 Euro angehoben. Gemäß § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VI II soll die hälftige Erstattung von nachgewiesenen Beiträgen erfolgen. Aus diesem Grund muss die Pauschale zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII von zurzeit monatlich 40,- Euro auf nunmehr 48,36 Euro pro Monat für ein Pflegeelternteil je Pflegekind ansteigen. Die empfangsberechtigten Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Erstattung der Differenz rückwirkend zum 01. Januar 2023.
Für die Beiträge zur Unfallversicherung sind ebenfalls höhere Pauschalen auszuzahlen. Den Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., kurz Deutscher Verein, folgend, wird für das Jahr 2023 eine jährliche Pauschale von 182,53 Euro pro Pflegeelternteil und für das Jahr 2024 eine jährliche Pauschale in Höhe von 191,07 Euro veranschlagt.
Auch hier sollte die Differenz zur bisher gewährten Pauschale (monatlich 6,60 € pro Pflegeelternteil) rückwirkend zum 01. Januar 2023 ausgezahlt werden.“